Einwohnermeldeamt
Bitte beachten Sie, dass eine Vorsprache beim Einwohnermeldeamt nur mit Termin möglich ist. Einen Termin können Sie telefonisch unter 036606/835016 oder über das Online-Terminbuchungstool vereinbaren.
Die Termine des "mobilen" Einwohnermeldeamtes finden Sie unter dem Button "Aktuelles". Diese sind in der Anfangsphase nur telefonisch buchbar.
Im Interesse aller Bürger*innen bitten wir Sie darum, dass Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, möglichst umgehend abgesagt werden, damit die freigewordenen Kapazitäten wieder neu vergeben werden können.
Digitale Passfotos direkt im Büro des Einwohnermeldeamtes
Das Einwohnermeldeamt bietet die Erstellung von biometrischen Passbildern direkt vor Ort an. Das erstellte Passbild wird direkt geprüft und durch die verwendete Meldesoftware unter Berücksichtigung des Datenschutzes digital weiterverarbeitet.
Die Verwaltungsgebühr beträgt 7,00 Euro.
Der Online-Ausweis
Die Broschüre „Ihr Personalausweis – digital, einfach und sicher“ ist jetzt auch Online-Version unter www.personalausweisportal.de/ihr-personalausweis verfügbar.
Hier können Sie sich über die Funktionen und Möglichkeiten des Online-Ausweises informieren.
Neu seit dem 01.01.2024
Kinderreisepässe werden nicht mehr verlängert.
Bei Reisen innerhalb der EU benötigt jedes Familienmitglied einen Personalausweis, außerhalb der EU einen Reisepass.
Neu seit dem 01.01.2025
Untersuchungsberechtigungsscheine beantragen - Ab 01.01.2025 Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz zuständig!
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Erstuntersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
Ein Jahr nach Aufnahme der ersten Beschäftigung hat sich der Arbeitgeber die Bescheinigung eines Arztes darüber vorlegen zu lassen, dass der Jugendliche nachuntersucht worden ist (erste Nachuntersuchung).
Ab dem 01.01.2025 können Untersuchungsberechtigungsscheine (UBS) nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz nicht mehr im Einwohnermelde- und Passamt beantragt werden.
Um Untersuchungsberechtigungsscheine zu beantragen, werden zwei Möglichkeiten bereitgestellt
1.) Die oder der Jugendliche authentifiziert sich online mittels eID (elektronische Identität) des Personalausweises nach Registrierung in einem webbasierten Portal um das Untersuchungsberechtigungsschein-Identitätsdokument (UBS-ID) zu beantragen.
2.) Damit die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheine im Ausnahmefall auch für Jugendliche gewährleistet werden kann, die keine digitale Antragsmöglichkeiten haben, kann der UBS beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Arbeitsschutz schriftlich oder durch persönliches Erscheinen beantragt werden.
Der Link auf der Homepage des TLV mit allen Informationen und dem QR-Code zur Erstellung des UBS funktioniert bereits jetzt und das Verfahren wird Mitte Januar 2025 aktiv sein, siehe https://verbraucherschutz.thueringen.de/ubs .
Für Ostthüringen ist folgende Regionalstelle zuständig:
Regionalinspektion Ostthüringen
Otto-Dix-Straße 9
07548 Gera
Telefon: 0361/ 57-3821100
E-Mail:
Neu ab 01.05.2025
Änderungen bei Ausweisdokumenten
Seit dem 17.02.2025 werden Briefe mit Geheimnummer (PIN) und Entsperrungsnummer (PUK) bei der Beantragung des Dokumentes gleich ausgegeben. Durch Angabe der E-Mail-Adresse wird Ihnen mitgeteilt, wann Ihr Pass und/ oder Personalausweis in der Behörde zur Abholung bereit liegt.
Ab dem 01.05.2025 ist die Vorlage eines papierbasierten Lichtbildes bei der Beantragung eines Passes oder Personalausweis nicht mehr zulässig.
Sie haben künftig die Wahl Ihr Lichtbild über einen Dienstleister anfertigen zulassen, welches dieser verschlüsselt über einen Cloudanbieter der Behörde zukommen lässt oder Sie lassen direkt Ihr Lichtbild bei uns in der Behörde erstellen, was Ihnen Zeit und Weg spart.
Künftig soll es zudem möglich sein, den beantragten Pass und/oder Personalausweis
gegen Aufpreis an die Meldeanschrift per Direktversand schicken zu lassen.
Der Gang zur Behörde könnte somit entfallen. Dies setzt aber voraus, dass Sie die Ausweisdokumente persönlich entgegen nehmen können.
Ist dies nicht der Fall, führt dies dazu, dass die Dokumente doch der Behörde übersandt werden und Sie die
Ausweisdokumente in der Gemeindeverwaltung erhalten. Der gezahlte Aufpreis wird nicht erstattet.
Einwohnermelde- und Passamt
Aufgaben des Einwohnermeldeamtes
An- und Ummeldung
Wohnungsgeberbescheinigung
Übermittlungs- und Auskunftssperre nach §§ 50, 51 Bundesmeldegesetz (ThAVEL-Prozess)
Beantragung Ausweis – Personalausweis und Reisepass
Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft nach § 44 Bundesmeldegesetz
(ThAVEL-Prozess)
Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft nach § 45 Bundesmeldegesetz (ThAVEL-Prozess)
Meldebescheinigung nach § 18 Bundesmeldegesetz (ThAVEL-Prozess)
Führungszeugnis beantragen
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (ThAVEL-Prozess)
Kontaktdaten
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Mitarbeiter
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