Einwohnermeldewesen: Änderungen bei Ausweisdokumenten
Seit dem 17.02.2025 werden Briefe mit Geheimnummer (PIN) und Entsperrungsnummer (PUK) bei der Beantragung des Dokumentes gleich ausgegeben. Durch Angabe der E-Mail-Adresse wird Ihnen mitgeteilt, wann Ihr Pass und/ oder Personalausweis in der Behörde zur Abholung bereit liegt.
Ab dem 01.05.2025 ist die Vorlage eines papierbasierten Lichtbildes bei der Beantragung eines Passes oder Personalausweis nicht mehr zulässig.
Sie haben künftig die Wahl Ihr Lichtbild über einen Dienstleister anfertigen zulassen, welches dieser verschlüsselt über einen Cloudanbieter der Behörde zukommen lässt oder Sie lassen direkt Ihr Lichtbild bei uns in der Behörde erstellen, was Ihnen Zeit und Weg spart.
Künftig soll es zudem möglich sein, den beantragten Pass und/oder Personalausweis
gegen Aufpreis an die Meldeanschrift per Direktversand schicken zu lassen.
Der Gang zur Behörde entfällt damit.
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