Einwohnermeldeamt
Bitte beachten Sie, dass eine Vorsprache beim Einwohnermeldeamt nur mit Termin möglich ist. Einen Termin können Sie telefonisch unter 036606/835016 vereinbaren.
Im Interesse aller Bürger*innen bitten wir Sie darum, dass Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, möglichst umgehend abgesagt werden, damit die freigewordenen Kapazitäten wieder neu vergeben werden können.
Digitale Passfotos direkt im Büro des Einwohnermeldeamtes
Das Einwohnermeldeamt bietet die Erstellung von biometrischen Passbildern direkt vor Ort an. Das erstellte Passbild wird direkt geprüft und durch die verwendete Meldesoftware unter Berücksichtigung des Datenschutzes digital weiterverarbeitet.
Die Verwaltungsgebühr beträgt 7,00 Euro.
Der Online-Ausweis
Die Broschüre „Ihr Personalausweis – digital, einfach und sicher“ ist jetzt auch Online-Version unter www.personalausweisportal.de/ihr-personalausweis verfügbar.
Hier können Sie sich über die Funktionen und Möglichkeiten des Online-Ausweises informieren.
Aufgaben des Einwohnermeldeamtes
An- und Ummeldung
Beschreibung
An- und Ummeldungen erfolgen vor Ort im Einwohnermeldeamt. Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten und Hinweise zur Terminvereinbarung. Beiliegend finden Sie auch eine Checkliste für die mitzubringenden Unterlagen und die Einverständniserklärung für Ummeldungen Minderjähriger.
Bearbeitungsgebühren
Gebührenfrei
Antrag
Wohnungsgeberbescheinigung
Beschreibung
Entsprechend § 19 BMG ist der Wohnungsgeber verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Diese Wohnungsgeberbescheinigung ist bei der Meldebehörde vorzulegen.
Bearbeitungsgebühren
gebührenfrei
Antrag
Übermittlungs- und Auskunftssperre nach §§ 50, 51 Bundesmeldegesetz (ThAVEL-Prozess)
Beschreibung
Sie haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten an bestimmte Zielgruppen zu widersprechen (siehe Übermittlungssperre). Die Auskunftssperre hat nur Auswirkungen auf den privaten Bereich (Privatpersonen, Firmen, Rechtsanwälte, u. ä.). Behörden und sonstige öffentliche Stellen erhalten weiterhin Auskunft.
Übermittlungssperren, für die keine Begründung erforderlich ist:
- An Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen.
- An Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen.
- An Adressbuchverlage
- Datenübermittlungen an das Bundesamt für Wehrverwaltung
- An eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person
Auskunftssperren, für die eine Begründung erforderlich ist:
- wenn Sie gegenüber Ihrer Meldebehörde das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft machen können, dass durch die Weitergabe Ihrer Meldedaten eine Gefahr für Sie oder auch andere Personen, z.B. Ihre Angehörigen, entstehen kann (z.B. Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interesse), werden Ihre Meldedaten nach genauer Prüfung entsprechend gesperrt (Auskunftssperre). Die Auskunftssperre ist auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf erneuten Antrag verlängert werden.
Bearbeitungsgebühren
gebührenfrei
Antrag
Beantragung Ausweis – Personalausweis, Reisepass und Kinderreisepass
Beschreibung
Die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen und Kinderreisepässen erfolgt vor Ort im Einwohnermeldeamt. Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten und Hinweise zur Terminvereinbarung. Beiliegend finden Sie auch eine Checkliste für die mitzubringenden Unterlagen und eventuelle erforderliche Zustimmungserklärungen und Vollmachten.
Bearbeitungsgebühr
Personalausweis:
- Antragstellung bis zum 24. Lebensjahr (Gültigkeit 6 Jahre): 22,80 EUR
- ab dem 24. Lebensjahr (Gültigkeit 10 Jahre): 37,00 EUR
- vorläufiger Personalausweis: 10,00 EUR
- Herstellung Lichtbild: 7,00 Euro
Reisepass:
- bis 24. Lebensjahr: 37,50 EUR
- ab dem 24. Lebensjahr: 60,00 EUR
- Expresszuschlag Lieferung innerhalb von 3 Tage: 32,00 EUR
Kinderreisepass:
- Neuausstellung: 13,00 EUR
- Änderung/Verlängerung: 6,00 EUR
Antrag
Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft nach § 44 Bundesmeldegesetz
(ThAVEL-Prozess)
Beschreibung
Jedermann kann über eine bestimmte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten.
WICHTIG: Dieser Prozess ist NICHT für die Ausstellung einer Meldebescheinigung nach § 18 BMG vorgesehen!
Einfache Melderegisterauskunft nach § 44 BMG:
Auf persönliche oder schriftliche Anfrage gibt die Meldebehörde über einzelne bestimmte Einwohner/innen unserer Gemeinde folgende Auskünfte:
- Vor- und Familiennamen
- Doktorgrad
- Anschriften
- sofern, die Person verstorben ist, diese Tatsache
Bearbeitungsgebühren
-
Einfache Melderegisterauskunft: 13,00 EUR
-
Einfache Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke: 13,00 EUR
WICHTIG: Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den vom Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.
Informationen nach Artikel 13/14 DSGVO
Antrag
Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft nach § 45 Bundesmeldegesetz (ThAVEL-Prozess)
Beschreibung
Jedermann kann über eine bestimmte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten.
WICHTIG: Dieser Prozess ist NICHT für die Ausstellung einer Meldebescheinigung nach § 18 BMG vorgesehen!
Erweiterte Melderegisterauskunft nach § 45 BMG:
Bei einer erweiterten Auskunft ist das Interesse für jede einzelne Auskunft bzw. für jedes einzelne Datum glaubhaft zu machen. Das Auskunftsersuchen muss ausreichende Hinweise zur Identifizierung der gesuchten Person enthalten, damit die Meldebehörde jede Verwechslung ausschließen kann. Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre besteht.
Bearbeitungsgebühren
- Erweiterte Melderegisterauskunft: 14,00 EUR
- Melderegisterauskunft, deren Erteilung einen größeren Verwaltungsaufwand erfordert: 16,00 bis 40,00 EUR
- Melderegisterauskunft, für die örtliche Ermittlungen erforderlich sind: 30,00 bis 90,00 EUR
WICHTIG: Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den vom Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.
Informationen nach Artikel 13/14 DSGVO
Antrag
Meldebescheinigung nach § 18 Bundesmeldegesetz (ThAVEL-Prozess)
Beschreibung
Die Gemeinde Kraftsdorf stellt Ihnen auf Wunsch eine Aufenthalts-/Meldebescheinigung aus, wenn Sie hier mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind. Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister. Auskünfte hinsichtlich der Nationalität und des Familienstandes sind darin nicht enthalten. Staatsangehörigkeiten und Familienstand können über eine erweiterte Meldebescheinigung abgefragt werden. Diese wird in der Regel für Eheschließungen benötigt.
Mitzubringende Unterlagen
- gültiger Personalausweis
Bearbeitungsgebühren
- 8,00 EUR
- bei höherem Aufwand 16,00 bis 40,00 EUR
Informationen nach Artikel 13/14 DSGVO
Antrag
Führungszeugnis beantragen
Beschreibung
Die Beantragung von einem Führungszeugnis erfolgt vor Ort im Einwohnermeldeamt oder auf dem Online-Portal des Bundesamtes für Justiz. Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten und Hinweise zur Terminvereinbarung. Beiliegend finden Sie auch eine Checkliste für die mitzubringenden Unterlagen.
Führungszeugnis
- Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses für private Zwecke
- Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
- Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses (für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde)
Mitzubringende Unterlagen
- gültiger Personalausweis
Bearbeitungsgebühren
- 13,00 Euro
Hier gelangen Sie auf das Online-Portal des Bundesamts für Justiz
Antrag
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (ThAVEL-Prozess)
Beschreibung
Auf Antrag erhält jede Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen. Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten und Hinweise zur Terminvereinbarung. Der Antrag auf Auskunft kann:
- von einer natürlichen Person gestellt werden, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen.
Die häufigsten Arten einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister:
- für private Zwecke (Beleg-Art 1): Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird Ihnen direkt nach Hause gesandt
- zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art 9): Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird direkt der Behörde zugesandt.
Bearbeitungsgebühren
- 13,00 Euro
Hier gelangen Sie auf das Online-Portal des Bundesamts für Justiz
Antrag
Kontaktdaten
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Mitarbeiter
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