Bitte beachten Sie, dass eine Vorsprache beim Einwohnermeldeamt nur mit Termin möglich ist. Einen Termin können Sie telefonisch unter 036606/835016 oder über das Online-Terminbuchungstool vereinbaren.
Die Termine des "mobilen" Einwohnermeldeamtes finden Sie unter dem Button "Aktuelles". Diese sind in der Anfangsphase nur telefonisch buchbar.
Im Interesse aller Bürger*innen bitten wir Sie darum, dass Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, möglichst umgehend abgesagt werden, damit die freigewordenen Kapazitäten wieder neu vergeben werden können.
Digitale Passfotos direkt im Büro des Einwohnermeldeamtes
Das Einwohnermeldeamt bietet die Erstellung von biometrischen Passbildern direkt vor Ort an. Das erstellte Passbild wird direkt geprüft und durch die verwendete Meldesoftware unter Berücksichtigung des Datenschutzes digital weiterverarbeitet.
Hier können Sie sich über die Funktionen und Möglichkeiten des Online-Ausweises informieren.
Neu seit dem 01.01.2024
Kinderreisepässe werden nicht mehr verlängert.
Bei Reisen innerhalb der EU benötigt jedes Familienmitglied einen Personalausweis, außerhalb der EU einen Reisepass.
Neu seit dem 01.01.2025
Untersuchungsberechtigungsscheine beantragen - Ab 01.01.2025 Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz zuständig!
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Erstuntersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
Ein Jahr nach Aufnahme der ersten Beschäftigung hat sich der Arbeitgeber die Bescheinigung eines Arztes darüber vorlegen zu lassen, dass der Jugendliche nachuntersucht worden ist (erste Nachuntersuchung).
Ab dem 01.01.2025 können Untersuchungsberechtigungsscheine (UBS) nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz nicht mehr im Einwohnermelde- und Passamt beantragt werden.
Um Untersuchungsberechtigungsscheine zu beantragen, werden zwei Möglichkeiten bereitgestellt
1.) Die oder der Jugendliche authentifiziert sich online mittels eID (elektronische Identität) des Personalausweises nach Registrierung in einem webbasierten Portal um das Untersuchungsberechtigungsschein-Identitätsdokument (UBS-ID) zu beantragen.
2.) Damit die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheine im Ausnahmefall auch für Jugendliche gewährleistet werden kann, die keine digitale Antragsmöglichkeiten haben, kann der UBS beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Arbeitsschutz schriftlich oder durch persönliches Erscheinen beantragt werden.
Der Link auf der Homepage des TLV mit allen Informationen und dem QR-Code zur Erstellung des UBS funktioniert bereits jetzt und das Verfahren wird Mitte Januar 2025 aktiv sein, siehe https://verbraucherschutz.thueringen.de/ubs .
Für Ostthüringen ist folgende Regionalstelle zuständig:
Regionalinspektion Ostthüringen
Otto-Dix-Straße 9
07548 Gera
Telefon: 0361/ 57-3821100
E-Mail:
Aufgaben des Einwohnermeldeamtes
An- und Ummeldung
Beschreibung An- und Ummeldungen erfolgen vor Ort im Einwohnermeldeamt. Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten und Hinweise zur Terminvereinbarung. Beiliegend finden Sie auch eine Checkliste für die mitzubringenden Unterlagen und die Einverständniserklärung für Ummeldungen Minderjähriger.
Beschreibung Entsprechend § 19 BMG ist der Wohnungsgeber verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Diese Wohnungsgeberbescheinigung ist bei der Meldebehörde vorzulegen.
Übermittlungs- und Auskunftssperre nach §§ 50, 51 Bundesmeldegesetz (ThAVEL-Prozess)
Beschreibung Sie haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten an bestimmte Zielgruppen zu widersprechen (siehe Übermittlungssperre). Die Auskunftssperre hat nur Auswirkungen auf den privaten Bereich (Privatpersonen, Firmen, Rechtsanwälte, u. ä.). Behörden und sonstige öffentliche Stellen erhalten weiterhin Auskunft.
Übermittlungssperren, für die keine Begründung erforderlich ist:
An Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen.
An Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen.
An Adressbuchverlage
Datenübermittlungen an das Bundesamt für Wehrverwaltung
An eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person
Auskunftssperren, für die eine Begründung erforderlich ist:
wenn Sie gegenüber Ihrer Meldebehörde das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft machen können, dass durch die Weitergabe Ihrer Meldedaten eine Gefahr für Sie oder auch andere Personen, z.B. Ihre Angehörigen, entstehen kann (z.B. Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interesse), werden Ihre Meldedaten nach genauer Prüfung entsprechend gesperrt (Auskunftssperre). Die Auskunftssperre ist auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf erneuten Antrag verlängert werden.
Beantragung Ausweis – Personalausweis und Reisepass
Beschreibung Die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen erfolgt vor Ort im Einwohnermeldeamt. Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten und Hinweise zur Terminvereinbarung. Beiliegend finden Sie auch eine Checkliste für die mitzubringenden Unterlagen und eventuelle erforderliche Zustimmungserklärungen und Vollmachten.
Bearbeitungsgebühr
Personalausweis:
Antragstellung bis zum 24. Lebensjahr (Gültigkeit 6 Jahre): 22,80 EUR
ab dem 24. Lebensjahr (Gültigkeit 10 Jahre): 37,00 EUR
vorläufiger Personalausweis: 10,00 EUR
Herstellung Lichtbild: 7,00 Euro
Reisepass:
bis 24. Lebensjahr: 37,50 EUR
ab dem 24. Lebensjahr: 70,00 EUR
Expresszuschlag Lieferung innerhalb von 3 Tage: 32,00 EUR
Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft nach § 44 Bundesmeldegesetz (ThAVEL-Prozess)
Beschreibung
Jedermann kann über eine bestimmte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten.
WICHTIG: Dieser Prozess ist NICHT für die Ausstellung einer Meldebescheinigung nach § 18 BMG vorgesehen!
Einfache Melderegisterauskunft nach § 44 BMG: Auf persönliche oder schriftliche Anfrage gibt die Meldebehörde über einzelne bestimmte Einwohner/innen unserer Gemeinde folgende Auskünfte:
Vor- und Familiennamen
Doktorgrad
Anschriften
sofern, die Person verstorben ist, diese Tatsache
Bearbeitungsgebühren
Einfache Melderegisterauskunft: 13,00 EUR
Einfache Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke: 13,00 EUR
WICHTIG: Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den vom Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.
Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft nach § 45 Bundesmeldegesetz (ThAVEL-Prozess)
Beschreibung Jedermann kann über eine bestimmte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten.
WICHTIG: Dieser Prozess ist NICHT für die Ausstellung einer Meldebescheinigung nach § 18 BMG vorgesehen!
Erweiterte Melderegisterauskunft nach § 45 BMG: Bei einer erweiterten Auskunft ist das Interesse für jede einzelne Auskunft bzw. für jedes einzelne Datum glaubhaft zu machen. Das Auskunftsersuchen muss ausreichende Hinweise zur Identifizierung der gesuchten Person enthalten, damit die Meldebehörde jede Verwechslung ausschließen kann. Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre besteht.
Bearbeitungsgebühren
Erweiterte Melderegisterauskunft: 14,00 EUR
Melderegisterauskunft, deren Erteilung einen größeren Verwaltungsaufwand erfordert: 16,00 bis 40,00 EUR
Melderegisterauskunft, für die örtliche Ermittlungen erforderlich sind: 30,00 bis 90,00 EUR
WICHTIG: Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den vom Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.
Meldebescheinigung nach § 18 Bundesmeldegesetz (ThAVEL-Prozess)
Beschreibung Die Gemeinde Kraftsdorf stellt Ihnen auf Wunsch eine Aufenthalts-/Meldebescheinigung aus, wenn Sie hier mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind. Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister. Auskünfte hinsichtlich der Nationalität und des Familienstandes sind darin nicht enthalten. Staatsangehörigkeiten und Familienstand können über eine erweiterte Meldebescheinigung abgefragt werden. Diese wird in der Regel für Eheschließungen benötigt.
Beschreibung Die Beantragung von einem Führungszeugnis erfolgt vor Ort im Einwohnermeldeamt oder auf dem Online-Portal des Bundesamtes für Justiz. Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten und Hinweise zur Terminvereinbarung. Beiliegend finden Sie auch eine Checkliste für die mitzubringenden Unterlagen.
Führungszeugnis
Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses für private Zwecke
Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses (für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde)
Mitzubringende Unterlagen
gültiger Personalausweis
Bearbeitungsgebühren
13,00 Euro
Hier gelangen Sie auf das Online-Portal des Bundesamts für Justiz
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (ThAVEL-Prozess)
Beschreibung Auf Antrag erhält jede Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen. Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten und Hinweise zur Terminvereinbarung. Der Antrag auf Auskunft kann:
von einer natürlichen Person gestellt werden, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen.
Die häufigsten Arten einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister:
für private Zwecke (Beleg-Art 1): Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird Ihnen direkt nach Hause gesandt
zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art 9): Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird direkt der Behörde zugesandt.
Bearbeitungsgebühren
13,00 Euro
Hier gelangen Sie auf das Online-Portal des Bundesamts für Justiz