Lärmaktionsplanung

Die Durchführung der Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen ist in Thüringen eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Sie dient dem Umwelt- und Gesundheitsschutz. Gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Lärmkartierung sowie die Lärmaktionspläne (LAP) spätestens alle 5 Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls fortzuschreiben. Die Gemeinde Kraftsdorf verfügt über einen beschlossenen LAP, den es entsprechend zu betrachten gilt. Grundlage hierfür bildet die aktuelle Lärmkartierung, welche durch das TLUBN bereitgestellt wird:

 

Umsetzung der EU – Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG

Abschluss der Lärmkartierung 2022

 

Veröffentlichung von Lärmkarten

Die 4. Runde der Lärmkartierung ist abgeschlossen.


Im Rahmen der Kartierung wurden die in Thüringen durch den Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen verursachte Lärmsituation sowie die ggf. betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Maßgeblich für die Betroffenheit sind dabei Dauerschallpegel ab 55dB(A) im sogenannten Tag/Abend/Nacht-Zeitraum (LDEN) von 00:00 - 24:00 Uhr und ab 50 dB(A) im Nachtzeitraum (LNIGHT) von 22:00 - 06:00 Uhr.

 

Die Kartierungsdaten wurden durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) an das Umweltbundesamt (UBA) in Dessau übermittelt, von wo aus sie gemeinsam mit den Ergebnissen der anderen Bundesländer an die EU weitergeleitet worden sind.

 

Die aktuelle „Lärmkarte Straßenverkehr 2022“ ist mit den wichtigsten Ergebnissen und Informationen der Kartierung auf der Internetseite des TLUBN veröffentlicht.

 

Diese sind unter folgendem Link einsehbar:

 

Lärmkarte Straßenverkehr – Kartendienst des TLUBN

  • Luft, Lärm und Emission

  • Lärmkartierung

  • Lärmkarte Straßenverkehr

 

Fortschreibung der Lärmaktionsplanung 

Aktuell wird der Lärmaktionsplan 2017 / 2018 der Gemeinde Kraftsdorf fortgeschrieben. Hierzu ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet. 

Hauptziel der Lärmaktionsplanung ist es dabei, weiterhin schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen und sie zu mindern. 

Grundlage der Wirkungsanalysen bildet eine Aktualisierung der durch den Straßenverkehr verursachten Lärmbetroffenheiten. Hierfür wurde vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz für die verpflichtend zu betrachtenden Straßenabschnitte mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr die aktuelle Lärmsituation berechnet. In der Gemeinde Kraftsdorf betrifft dies ausschließlich die Autobahn BAB 4. Die Kartierungsergebnisse sind unter folgendem Link abrufbar: 

https://tlubn.thueringen.de/umweltschutz/immissionsschutz/ul

Begleitend zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes erfolgt erneut eine Beteiligung der Öffentlichkeit. Mit dieser Bekanntmachung entsprechend § 47d Absatz 3 BImSchG wird die Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung über die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zur Lärmaktionsplanung informiert.

Anregungen, Vorschläge oder Hinweise zu Lärmbelastungen bzw. zur Betroffenheitssituation können im Zeitraum bis zum 17. Mai 2024 mit dem Betreff „Lärmaktionsplan“ an die folgende Adresse eingesendet werden: 

Gemeinde Kraftsdorf - Bauamt
Straße der Einheit 63
07586 Kraftsdorf

E-Mail:

Die Hinweise der Bevölkerung fließen in die Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die Gemeinde Kraftsdorf ein. Im folgenden Bearbeitungsprozess ist eine weitere Beteiligungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit zum Entwurf des fortgeschriebenen Lärmaktionsplanes vorgesehen. 

Bitte nutzen Sie das Angebot, um auf Probleme und Konflikte hinzuweisen bzw. konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung vorzuschlagen.

 

Becker
Bürgermeister