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Lärmaktionsplanung

Die Durchführung der Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen ist in Thüringen eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Sie dient dem Umwelt- und Gesundheitsschutz. Gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Lärmkartierung sowie die Lärmaktionspläne (LAP) spätestens alle 5 Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls fortzuschreiben. Die Gemeinde Kraftsdorf verfügt über einen beschlossenen LAP, den es entsprechend zu betrachten gilt. Grundlage hierfür bildet die aktuelle Lärmkartierung, welche durch das TLUBN bereitgestellt wird:

 

Umsetzung der EU – Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG

Abschluss der Lärmkartierung 2022

 

Veröffentlichung von Lärmkarten

Die 4. Runde der Lärmkartierung ist abgeschlossen.


Im Rahmen der Kartierung wurden die in Thüringen durch den Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen verursachte Lärmsituation sowie die ggf. betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Maßgeblich für die Betroffenheit sind dabei Dauerschallpegel ab 55dB(A) im sogenannten Tag/Abend/Nacht-Zeitraum (LDEN) von 00:00 - 24:00 Uhr und ab 50 dB(A) im Nachtzeitraum (LNIGHT) von 22:00 - 06:00 Uhr.

 

Die Kartierungsdaten wurden durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) an das Umweltbundesamt (UBA) in Dessau übermittelt, von wo aus sie gemeinsam mit den Ergebnissen der anderen Bundesländer an die EU weitergeleitet worden sind.

 

Die aktuelle „Lärmkarte Straßenverkehr 2022“ ist mit den wichtigsten Ergebnissen und Informationen der Kartierung auf der Internetseite des TLUBN veröffentlicht.

 

Diese sind unter folgendem Link einsehbar:

 

Lärmkarte Straßenverkehr – Kartendienst des TLUBN

  • Luft, Lärm und Emission
  • Lärmkartierung
  • Lärmkarte Straßenverkehr