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Das Landratsamt Greiz informiert

Heizkostenzuschuss aus dem Härtefallfonds

 

Private Haushalte, die für das Jahr 2022 rückwirkend für mehr als verdoppelte Heizkosten entlastet werden wollen, können ab dem 8. Mai bis zum 20. Oktober 2023 entsprechende Anträge stellen. Diese Härtefallhilfen beziehen sich dabei auf nicht-leitungsgebundene Energieträger wie z.B. Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets oder Kohle.

 

Die Anträge können unter https://nle-brennstoffhilfe.de/ ausschließlich online gestellt werden. Weitere Informationen gibt es über die Website www.umwelt.thueringen.de/haertefallfonds sowie über die kostenfreie Hotline 0800/100 12 38 (Montag bis Freitag jeweils 8-18 Uhr). Interessierte können auf der Internetseite auch über einen Online-Rechner vorab prüfen, ob sie antragsberechtigt sind.

Antragsunterlagen in Papierform können zudem unter 0361/573911933 angefordert werden.

 

Bitte beachten Sie: Die Härtefallhilfen fallen in die Zuständigkeit des Freistaats Thüringen in das Ressort des Umweltministeriums. Im Landratsamt des Landkreises Greiz können daher keine Anträge gestellt werden.

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