Standesamt
Standesamt der Gemeinde Kraftsdorf
Anschrift
Standesamt Kraftsdorf
Straße der Einheit 63
07586 Kraftsdorf
Tel.: 036606 / 835015
Fax: 036606 / 835013
E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Standesbeamtin Frau Link und Frau Berndt
Sprechzeiten
Montag: Dienstag: Donnerstag: |
09.00 - 12.00 Uhr 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr 09.00 - 12.00 Uhr |
bzw. nach Terminabsprache |
Aufgabenbereiche
- Beurkundung von Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen
- Beratung und Anmeldung zur Eheschließung und Begründung von Lebenspartnerschaften — Auskunft über benötigte Unterlagen
- Durchführung von Eheschließungen und Begründung Lebenspartnerschaften
- Beurkundung und Beglaubigung von Erklärungen, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften
- Vaterschaftsanerkennung (vor oder nach Geburt des Kindes)
- Fortführung der Personenstandsbücher/-register
- Ausstellung von Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden) aus Personenstandsbüchern/-registern früherer Jahre
- Entgegennahme von Kirchenaustrittserklärungen
Aufgrund der Vielseitigkeit und der Variation der genannten Aufgabenbereiche erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig bezüglich der beizubringenden Unterlagen.
Gebühren im Standesamt (Auszug für Thüringen)
Aufgabenbereich |
Gebühr
|
Erteilung einer Auskunft aus einem Personenstandsbuch/-register |
7,00 Euro
|
Einsicht in ein Personenstandsbuch/-register |
7,00 Euro
|
Ausstellung von Personenstandsurkunden |
10,00 Euro
|
Suchen eines Personenstandseintrags bei fehlenden Angaben (je nach Aufwand) |
25,00 - 100,00 Euro
|
Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung zur Namens- führung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften |
25,00 Euro
|
Kirchenaustrittserklärungen |
30,00 Euro
|
Die Gebühren in Verbindung mit einer Eheschließung finden Sie unter dem Link
Eheschließungen.
Trauen Sie sich … im Standesamt Kraftsdorf
Allgemeines zur Eheschließung
Zuständigkeit
Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Standesamtsbezirk einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Bei unterschiedlichen Wohnsitzen haben Sie also eine Wahlmöglichkeit. Ist einer der Wohnsitze auch der gewünschte Eheschließungsort, bietet es sich an, die Eheschließung auch dort anzumelden.
Wenn Sie in Kraftsdorf heiraten möchten, ohne hier zu wohnen, informieren Sie hierüber Ihr „Anmeldestandesamt" und auch uns rechtzeitig - das „Anmeldestandesamt“ wird dann Ihre Unterlagen an uns weiterleiten.
Anmeldetermin
Die Anmeldung zur Eheschließung bzw. Begründung einer Lebenspartnerschaft kann frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Termin erfolgen.
Bei Auslandsbeteiligung wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen des Standesamtes.
Unterlagen
Um eine Ehe zu schließen bzw. eine Lebenspartnerschaft zu begründen ist die Prüfung verschiedener (Ehe-)Voraussetzungen erforderlich.
Aufgrund der Vielseitigkeit und Variation der beizubringenden Unterlagen erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig im Standesamt.
Gebühren (Auszug)
Gebührentatbestände |
Euro
|
Prüfung der Voraussetzungen bei Anmeldung der Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft |
40,00
|
Vornahme der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft in den Amtsräumen des Standesamtes |
|
|
20,00
|
|
50,00
|
Zuschlag bei Vornahme der Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft bei einem anderen als dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt |
20,00
|
Ausstellung von Personenstandsurkunden, eines beglaubigten Registerauszuges oder einer beglaubigten Abschrift |
10,00
|