Amtliche Bekanntmachungen
Allgemeinverfügung des Landkreises Greiz zum Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt

Rechtsgrundlage: Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung vom 02.03.1993 (GVBl. S. 232), zuletzt geändert durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung vom 03.08.2010 /GVBl. S. 261).
Auf Grund des § 4 Abs. 1 ThürPflanzAbfV i. V. m. § 27 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes zur Förderung de Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - KrW-/AbfG) vom 27.09.1994 (BGBl. . 2705), zuletzt geändert am 22.12.2008 (BGBl. I S. 2986), trifft das Landratsamt Greiz als sachlich und örtlich zuständige Behörde folgende

Allgemeinverfügung:

1. Im Gebiet des Landkreises Greiz ist das Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt, der auf nicht gewerblich genutzten Grundstücken anfällt, in der Zeit vom 01. April bis einschließlich 15. April eines jeden Jahres gestattet.
2. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihre öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Greiz in Kraft.


 
Straßenbeleuchtung

In den 10 Ortschaften der Gemeinde Kraftsdorf gelten seit dem 05. Oktober 2007 folgende gemeinsame Ein- und Ausschaltzeiten:

Einschalten Ausschalten
Montag
bis
Samstag
03.30 Uhr Sonntag
bis
Donnerstag
23.30 Uhr
Sonntag 05.00 Uhr von Freitag
zu Samstag
und
von Samstag
zu Sonntag
01.00 Uhr

Bräuner, Bürgermeister