| Amtliche Bekanntmachungen |
Allgemeinverfügung des Landkreises Greiz zum Verbrennen von trockenem Baum- und StrauchschnittAmtsblatt Nr. 05-2010 des Landkreises Greiz erschienen Am 11. März ist das Amtsblatt Nummer 05-2010 des Landkreises Greiz erschienen. Es enthält die Allgemeinverfügung des Landkreises Greiz zum Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt. Demnach ist das Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt, der auf nicht gewerblich genutzten Grundstücken anfällt vom 1. bis 15. April 2010 möglich. Nach der ThürPflanzAbfV ist Folgendes zu beachten:
Verstöße gegen oben genannte Vorschriften können gemäß § 8 ThürPflanzAbfV i.V.m. § 61 Abs. 1 Nr. 5 KrW-/AbfG als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Ausdrücklich wird auf die verschiedenen Alternativen zur Verbrennung von Baum- und Strauchschnitt verwiesen. Neben dem Verrotten durch Liegenlassen oder Untergraben, dem Aufschichten zu Benjes-Hecken oder ähnlichen Formen der umweltfreundlichen stofflichen Verwertung sollten die in der Begründung genannten günstigen, flächendeckend im Landkreis vorhandenen Formen der Abgabe solcher Abfälle bei den Recyclinghöfen genutzt werden. Darüber hinaus können solche pflanzlichen Abfälle jederzeit bei Containerdiensten und Abfallentsorgungsbetrieben gegen Gebühr abgegeben werden. Bei der Verbrennung solcher Abfälle sind trotz Einhaltung aller Anforderungen Luftverunreinigungen unvermeidlich. Durch Messergebnisse ist belegt, dass bedingt durch Art und Gegebenheiten der Gehölzschnittverbrennung (Inhomogenität des Verbrennungsmaterials und ungenügende Verbrennungsbedingungen) immer erhebliche Feinstaub- und Kohlenmonoxidemissionen auftreten. Insbesondere in topografisch ungünstigen Lagen mit Austauschbehinderungen, wie sie in unserer Region häufig vorliegen, kann dies zu Beeinträchtigungen der Luftqualität führen. Das Amtsblatt ist unentgeltlich erhältlich im Landratsamt Greiz, in der Ansprechstelle Zeulenroda in der Straßenverkehrsbehörde in Weida sowie etwas zeitversetzt in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen des Landkreises Greiz. Ebenso ist es unter www.landkreis-greiz.de im Internet abrufbar.
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