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Standesamt der Gemeinde Kraftsdorf
Anschrift Standesamt Kraftsdorf Straße der Einheit 63 07586 Kraftsdorf
Tel.: 036606 / 835015 Fax: 036606 / 835013
E-mail:
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Standesbeamtin Frau Link und Frau Berndt
Sprechzeiten
Montag: Dienstag: Donnerstag: |
09.00 - 12.00 Uhr 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr 09.00 - 12.00 Uhr |
| bzw. nach Terminabsprache |
Aufgabenbereiche
- Beurkundung von Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen
- Beratung und Anmeldung zur Eheschließung und Begründung von Lebenspartnerschaften — Auskunft über benötigte Unterlagen
- Durchführung von Eheschließungen und Begründung Lebenspartnerschaften
- Beurkundung und Beglaubigung von Erklärungen, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften
- Vaterschaftsanerkennung (vor oder nach Geburt des Kindes)
- Fortführung der Personenstandsbücher/-register
- Ausstellung von Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden) aus Personenstandsbüchern/-registern früherer Jahre
- Entgegennahme von Kirchenaustrittserklärungen
Aufgrund der Vielseitigkeit und der Variation der genannten Aufgabenbereiche erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig bezüglich der beizubringenden Unterlagen.
Gebühren im Standesamt (Auszug für Thüringen)
| Aufgabenbereich |
Gebühr
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| Erteilung einer Auskunft aus einem Personenstandsbuch/-register |
7,00 Euro
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| Einsicht in ein Personenstandsbuch/-register |
7,00 Euro
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| Ausstellung von Personenstandsurkunden |
10,00 Euro
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| Suchen eines Personenstandseintrags bei fehlenden Angaben (je nach Aufwand) |
25,00 - 100,00 Euro
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Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung zur Namens- führung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften |
25,00 Euro
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| Kirchenaustrittserklärungen |
30,00 Euro
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Die Gebühren in Verbindung mit einer Eheschließung finden Sie unter dem Link Eheschließungen.
Trauen Sie sich … im Standesamt Kraftsdorf
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Die Gemeinde Kraftsdorf, im schönen Erlbachtal gelegen, hat sich in einem über 100 Jahre alten Gebäude mit umfangreichen Sanierungsmaßnahmen einen Ort zum Heiraten geschaffen, der sicher auch Ihnen gefällt. Der Charme eines Fachwerkdorfes spiegelt sich im Äußeren wie auch im Inneren des Gebäudes wider. Das stilvolle Ambiente beinhaltet eine moderne sowie behindertengerechte Ausstattung (Fahrstuhl, WC). Für Sie und Ihre Hochzeitsgesellschaft stehen bis zu 40 Sitzplätze zur Verfügung. Auch an die jüngsten Gäste wurde gedacht. Lassen Sie sich inspirieren. Eine freundliche Beratung finden Sie bei uns ebenso, wie individuelle Trauungen, die an jedem Wochentag und samstags nach Vereinbarung durchgeführt werden.
All das gilt natürlich auch für die Begründung einer Lebenspartnerschaft.
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Allgemeines zur Eheschließung
Zuständigkeit Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Standesamtsbezirk einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Bei unterschiedlichen Wohnsitzen haben Sie also eine Wahlmöglichkeit. Ist einer der Wohnsitze auch der gewünschte Eheschließungsort, bietet es sich an, die Eheschließung auch dort anzumelden. Wenn Sie in Kraftsdorf heiraten möchten, ohne hier zu wohnen, informieren Sie hierüber Ihr „Anmeldestandesamt" und auch uns rechtzeitig - das „Anmeldestandesamt“ wird dann Ihre Unterlagen an uns weiterleiten.
Anmeldetermin Die Anmeldung zur Eheschließung bzw. Begründung einer Lebenspartnerschaft kann frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Termin erfolgen. Bei Auslandsbeteiligung wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen des Standesamtes.
Unterlagen Um eine Ehe zu schließen bzw. eine Lebenspartnerschaft zu begründen ist die Prüfung verschiedener (Ehe-)Voraussetzungen erforderlich.
Aufgrund der Vielseitigkeit und Variation der beizubringenden Unterlagen erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig im Standesamt.
Gebühren (Auszug)
| Gebührentatbestände |
Euro
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| Prüfung der Voraussetzungen bei Anmeldung der Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft |
40,00
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| Vornahme der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft in den Amtsräumen des Standesamtes |
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- während der allgemeinen Öffnungszeit des Standesamts
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20,00
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- außerhalb der allgemeinen Öffnungszeit des Standesamts
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50,00
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| Zuschlag bei Vornahme der Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft bei einem anderen als dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt |
20,00
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| Ausstellung von Personenstandsurkunden, eines beglaubigten Registerauszuges oder einer beglaubigten Abschrift |
10,00
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